Rechtsprechung
   BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,33444
BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17 (https://dejure.org/2020,33444)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17 (https://dejure.org/2020,33444)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 2 BvR 2426/17 (https://dejure.org/2020,33444)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,33444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Verneinung des Berufungszulassungsgrundes unter Beantwortung einer bislang ungeklärten Frage von grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 28 Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 31 AufenthG 2004, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens gem § 124 VwGO darf nicht erstmals über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entschieden werden - hier: Verletzung des Art 19 Abs 4 GG durch Verneinung des Berufungszulassungsgrundes des § ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens gem § 124 VwGO darf nicht erstmals über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entschieden werden - hier: Verletzung des Art 19 Abs 4 GG durch Verneinung des Berufungszulassungsgrundes des § ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1, AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 3, AufenthG § 28 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 31
    Deutsches Kind, eigenständiges Aufenthaltsrecht, Berufungszulassungsantrag, Berufungszulassung, rechtliches Gehör, effektiver Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Rechtsfolgenverweisung, Rechtsgrundverweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens gem § 124 VwGO darf nicht erstmals über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entschieden werden; hier: Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch Verneinung des Berufungszulassungsgrundes des § ...

  • rechtsportal.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens gem § 124 VwGO darf nicht erstmals über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entschieden werden; hier: Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch Verneinung des Berufungszulassungsgrundes des § ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens gem § 124 VwGO darf nicht erstmals über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entschieden werden - hier: Verletzung des Art 19 Abs 4 GG durch Verneinung des Berufungszulassungsgrundes des § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die bislang ungeklärte Grundsatzfrage - und die versagte Berufungszulassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1874
  • NVwZ 2021, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (229)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; stRspr).

    Die Vorschrift erfordert zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 83, 24 ; 87, 48 ; 92, 365 ; 96, 27 ; stRspr).

    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; stRspr).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 151, 173 ).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17
    Sehen die prozessrechtlichen Vorschriften - wie §§ 124, 124a VwGO - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 125, 104 ).

    An die Darlegung eines Zulassungsgrundes dürfen daher keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BVerfGE 125, 104 ; 151, 173 ).

    Die Voraussetzungen des Berufungszulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind immer schon dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfGE 125, 104 ; 151, 173 ).

    Die Sache muss mithin eine bisher ungeklärte Frage aufwerfen, deren Beantwortung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BVerfGE 125, 104 ; 151, 173 ).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 151, 173 ).

    An die Darlegung eines Zulassungsgrundes dürfen daher keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BVerfGE 125, 104 ; 151, 173 ).

    Die Voraussetzungen des Berufungszulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind immer schon dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfGE 125, 104 ; 151, 173 ).

    Die Sache muss mithin eine bisher ungeklärte Frage aufwerfen, deren Beantwortung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BVerfGE 125, 104 ; 151, 173 ).

  • VG Köln, 13.11.2020 - 9 K 573/18

    Regelung zur Identitätsüberprüfung bei Prepaid-SIM-Karten teilweise rechtswidrig

    vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 7. Oktober 2020 - 2 BvR 2426/17 -, juris Rn. 37; BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - 7 B 5.20 -, Rn. 4 - 5, 0VG NRW, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 A 1808/16 -, juris Rn. 20.
  • BGH, 22.02.2024 - III ZR 13/23

    Amtshaftung Börse, Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils

    Ein auf ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des die Klage als unbegründet abweisenden Urteils des Verwaltungsgerichts gestützter Berufungszulassungsantrag (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist auch dann abzulehnen, wenn, wie hier, der Verwaltungsgerichtshof - nach strikter rechtlicher Prüfung (siehe hierzu BVerfG, NVwZ 2021, 325 Rn. 34, 36 f; Eyermann/Happ, VwGO, 16. Aufl., § 124 Rn. 12a, 16) - zum Ergebnis kommt, die Klage sei bereits unzulässig, da sich in diesem Fall am Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung nichts ändert (zB: VGH Hessen, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 6 A 490/16.Z mwN; VGH Bayern, NVwZ 2004, 629; WuM 2003, 416; BeckOK VwGO, Posser/Wolff/Decker, 67. Edition, Stand: 1. Juli 2023, § 124 Rn. 25; Eyermann/Happ aaO Rn. 12; Kopp/Schenke/W.-R. Schenke, VwGO, 29. Aufl., § 124 Rn. 7a; vgl. auch BVerwG NVwZ-RR 2004, 542, 543; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 7 LA 138/11, BeckRS 2012, 45747).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2021 - 11 S 42/20

    Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnisse zum Familiennachzug; pflegebedürftige

    (1) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechts- oder Tatsachenfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung geboten erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17 -, juris Rn. 37, und vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris Rn. 97) und die sich nicht ohne Weiteres unter Heranziehung der bisherigen Rechtsprechung und unter Anwendung der anerkannten Auslegungsmethoden beantworten lässt (BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018 - 2 BvR 250/18 -, juris Rn. 17).

    Klärungsbedürftig sind danach solche entscheidungserheblichen Fragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (BVerfG, Beschlüsse vom 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17 -, juris Rn. 37, und vom 06.06.2018 - 2 BvR 250/18 -, juris Rn. 17).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht